Der Befund vor Ort ist die Basis für die Annahme des Materials und die Abrechnung. Fremdkörper oder verunreinigte Materialien werden von uns geweigert oder – sofern möglich – separat zu erhöhten Kosten entsorgt.

 

Da einige Fremdkörper eine große Gefahr für unsere Produktionsabläufe darstellen, entstehen hohe Kosten oder die komplette Annahmeverweigerung bei der Sichtung von u. a. folgenden Fremdkörpern:
 

  • Asbest und asbesthaltiges Material
  • Sprengkörper und Munition
  • Gasflaschen, Druckbehälter und Feuerlöscher
  • Radioaktiv belastetes Material
  • Ölgefüllte Bauteile wie z. B. Transformatoren, Kondensatoren, Kompressoren, Schalterteile
  • Lithium-Akkus und Batterien
  • Karossen mit Gastank, nicht entsorgte Karossen (Benzin im Tank, Öl)

ANNAHMEBEDINGUNGEN

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